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FG Münster, 16.03.2016 - 7 K 79/15 Kg |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf inländisches Kindergeld für einen in Polen lebenden Sohn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf inländisches Kindergeld für einen in Polen lebenden Sohn
- rechtsportal.de
Anspruch auf inländisches Kindergeld für einen in Polen lebenden Sohn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld - Kindergeldanspruch für ein in Polen lebendes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kindergeldberechtigung des im Inland lebenden Kindsvaters für ein in Polen bei der Mutter lebendes Kind
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.10.2015 - C-378/14
Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …
Auszug aus FG Münster, 16.03.2016 - 7 K 79/15
Die Regelung in Art. 60 Abs. 1 Satz 3 VO Nr. 987/2009, wonach der Antrag eines Elternteils als Antrag der berechtigten Person zu berücksichtigen ist, ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass bei fehlender Antragstellung des Kindergeldberechtigten nunmehr der andere Elternteil einen Anspruch auf Kindergeld hätte (EuGH-Urteil vom 22.10.2015 C-378/14 "Trapkowski", BFH/NV 2015, 1789). - FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 7 K 8038/15
Familienleistungsausgleich für Mai 2012 bis Januar 2015 für das Kind ...
Auszug aus FG Münster, 16.03.2016 - 7 K 79/15
Das nationale Recht verlangt im Übrigen für ein minderjähriges Kind allein die Elterneigenschaft, so dass in Fällen wie dem Streitfall, in dem ein Elternteil im Inland und der andere in Polen lebt, der Kindergeldanspruch des in Polen lebenden Elternteils vorrangig ist (so auch FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 2.12.2015 7 K 8038/15, Juris; Selder, HFR 2015, 1192).
- FG München, 04.07.2016 - 7 K 128/16
Bundesfinanzhof, Anspruch auf Kindergeld, Kindergeldanspruch, …
Das nationale Recht verlangt im Übrigen für ein minderjähriges Kind allein die Elterneigenschaft, so dass in Fällen wie dem Streitfall, in dem ein Elternteil im Inland und der andere in Polen lebt, der Kindergeldanspruch des in Polen lebenden Elternteils vorrangig ist (BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 17/13 und vom 10. März 2016 III R 62/12, Pressemitteilung des BFH vom 8. Juni 2016, www.bundesfinanzhof-de, vgl. auch Urteil des FG Münster vom 16. März 2016 7 K 79/15, juris web, FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 2. Dezember 2015 7 K 8038/15, juris web; Selder, HFR 2015, 1192).